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Die Soforthilfeprogramme der Länder im Überblick. Einen Überblick der Unterstützungsmaßnahmen der Bundes findest Du ganz unten auf dieser Seite.
Baden-Württemberg
Am Mittwochabend, dem 25. März 2020, soll der vollelektronische Antragsprozess in Anspruch genommen werden können. Weitere Infos: > Weiter >
Bayern
Soforthilfeprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie („Soforthilfe Corona“).
- Hier findest Du den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für von der Coronakrise 03/2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe: > Hier Klicken zum Download <
- Hier gibt es eine Information über die Voraussetzungen der Soforthilfe: > Hier Klicken zum Download <
Berlin
Soforthilfe I für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter: Zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 500.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren. In Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro (Zinssatz 4,0 % p. a.)
- Beantragung: Der Antrag muss bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden.
Soforthilfe II für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler: Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal 5 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus.
- Höhe der Soforthilfe in Berlin: Steht noch nicht fest. Insgesamt stehen für das laufende Jahr 100 Millionen Euro dafür zur Verfügung.
- Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Die Soforthilfe in Berlin muss voraussichtlich nicht zurückgezahlt werden.
- Beantragung: Für die Soforthilfe II kann noch kein Antrag gestellt werden. Sobald das möglich ist, erfährst Du es hier.
Hessen
Seit 30. März bietet Hessen ein Soforthilfeprogramm in Form von direkten Zuschüssen an. Und zwar hier: > Weiter >
Dazu ein wichtiger technischer Hinweis: Hessen erwartet eine hohe Nachfrage. Deshalb wird das Online-Formular nach 15 Minuten ohne Eingabe deaktiviert. Deine Angaben werden dann nicht gespeichert, und Du musst von vorne beginnen. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich vor dem Ausfüllen des Formulars vorbereitest. Dazu folgendes unbedingt zu beachten:
- Für den Antrag auf Soforthilfe Unterlagen und Informationen wie etwa Deine Steuernummer und Deine Bankverbindung bereithalten.
- Dokumente ausschließlich im PDF-Format hochladen.
- Um Dir das Ausfüllen des Antrags möglichst einfach zu machen, wurde die Anleitung “Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag” erstellt. > Hier Klicken zum Download <
- Weiter gibt es eine “Checkliste zur Soforthilfe”, die alle nötigen Dokumente auflistet : > Hier Klicken zum Download <
- In der Anleitung findest Du auch den Link zum Online-Antrag.
Mecklenburg-Vorpommern
Die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH in Schwerin veröffentlicht Antragsvormerkung für Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Pandemie. Achtung: Die Antragsvormerkung dient einer zügigen Bearbeitung Deines Antrags, ersetzt diesen aber nicht. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 als Download zur Verfügung. Infos: > Weiter >
Niedersachsen
Das Land Niedersachsen plant zwei Förderprogramme durch die NBank. Unternehmer sollen mit Darlehen und Krediten unterstützt werden. Der Zugang zum NBank Server lässt derzeit nur eine begrenzte Anzahl an Nutzern zu. Aus diesem Grund haben für euch die gesammelten Dokumente heruntergeladen und stellen sie hier als Download zur Verfügung:
Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen und Soloselbstständige
Zuschuss des Landes für Soloselbstständige und Kleinunternehmen, mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen von 3.000 Euro bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt. > Weitere Infos zum Förderprogramm >
Den Antrag kannst Du hier herunterladen: > Hier Klicken zum Download: “Antragsformular Niedersachsen Soforthilfe-Corona” <
Das dazu nötige Merkblatt und den Leitfaden stellen wir hier zum Download zur Verfügung:
- > Hier Klicken zum Download: “Merkblatt: In 6 Schritten zur erfolgreichen Antragstellung für das Zuschussprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ <
- > Hier Klicken zum Download: “Leitfaden zur Antragstellung Niedersachsen Soforthilfe Corona“ <
Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen
Stellt Kredite zwischen 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro zur Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige bereit. Ziel ist es, grundsätzlich tragfähige Geschäftsmodelle, die aufgrund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Coronakrise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen. > Zum Förderprogramm >
Weitere Hilfestellungen
- > Hier Klicken zum Download: “Merkblatt: Hilfsangebote für Unternehmen in der Coronakrise” <
- > Hier Klicken zum Download: “Corona-Krise: Wo und wie gibt es Hilfe? Übersicht über die Hilfsangebote auf Landes- und Bundesebene” <
Vorabankündigung – Soforthilfe vom Bund
In Kürze stellt der Bund ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigte zur Verfügung. Über die Förderung können von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Allerdings nur dann, wenn die Mittel aus dem Förderprogramm “Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona” nicht ausgereicht haben. Das heißt, beantragen Sie bitte in jedem Fall erst die Landeshilfe und dann die Bundeshilfe. Noch stehen für das Bundesprogramm keine Antragsformulare zur Verfügung. Wir informieren Sie so schnell wie möglich. Bitte vermeiden Sie bis dahin telefonische Anfragen!
Nordrhein-Westfalen
Soforthilfen für Kleinunternehmen: Das Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler des Landes Nordrhein-Westfalen baut auf dem Hilfsprogramm des Bundes auf. NRW stockt das Programm auf und zahlt Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten ebenfalls einen Zuschuss.
Höhe der Soforthilfe:
- Bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro (Bundesleistung)
- Bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro (Bundesleistung)
- Bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro (Landesleistung)
Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückerstattet werden.
Beantragung: Die Antragstellung wird im Laufe der KW 13 möglich sein. Infos: > Weiter >
Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstler: Für die von der Coronakrise betroffenen Künstler in NRW wurde ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 5 Millionen Euro aufgelegt. Betroffen sind selbstständige Künstler die zum Beispiel mit Auftragseinbrüchen und Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben.
Höhe der Soforthilfe: Künstler erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro.
Rückzahlung: Dieser Zuschuss der nordrhein-westfälischen Landesregierung muss nicht zurückgezahlt werden.
Beantragung der Künstler-Soforthilfe: Die Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Bezirksregierung. Dort können Sie auch das Antragsformular herunterladen. Infos: > Weiter >
Aktuelle Information: Laut Aussagen der IHK Hagen müssten die Zuschüsse voraussichtlich bei den Bezirksregierungen beantragt werden. Entscheidung fällt Do oder Fr.
Rheinland-Pfalz
Anträge für das Zuschussprogramm können ab 30.03. bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden. Das Antragsformular kann dann dort über die Homepage abgerufen werden. Eine Beantragung des Zuschusses ist selbstverständlich auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. > Weiter >
Das Sofortdarlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt über die Hausbank abgerufen werden. Wir halten Euch auf dem Laufenden.
Saarland
Hier findest Du alle Informationen zur Soforthilfe für Kleinunternehmer: Antragsformular, FAQs und Richtlinie für das Landesprogramm, sowie aktuelle Informationen zum Bundesprogramm: > Weiter >
Nicht rückzahlbare Soforthilfe des Landes: 30 Millionen Euro stellt die Landesregierung zur Verfügung, je nach Mitarbeiterzahl können Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer mit nicht mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 3.000 bis 10.000 Euro bekommen. Die Staffelung der Zuschüsse:
- 0 bis 1 Mitarbeiter = Soforthilfe von bis zu 3.000 Euro
- bis zu 5 Mitarbeiter = Soforthilfe von bis zu 6.000 Euro
- bis zu 10 Mitarbeiter = Soforthilfe von bis zu 10.000 Euro
Hier gehts zu den Dokumenten:
- Antrag auf Soforthilfe: > Hier Klicken zum Download <
- Richtlinie zur Soforthilfe: > Hier Klicken zum Download <
- Häufige Fragen und Erläuterungen: > Hier Klicken zum Download <
Sachsen
Diese Betriebe und Freiberuflicher werden gefördert: Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu 1 Mio. EUR
Diese Betriebe und Freiberuflicher nicht:
- Selbstständige, die die Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben
- Unternehmen, die in der Fischerei oder der Aquakultur tätig sind
- Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind
Was wird gefördert: Liquiditätsbedarf bei Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
Hier findest Du den Antrag: Die Förderung kann elektronisch und in Papierform beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Hier bekommst Du weitere Informationen: > Weiter >
- Hier kannst Du direkt den Antrag herunterladen: > Hier Klicken zum Download <
Thüringen
Antragsberechtigte:
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- Im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen inkl. Einzelunternehmen
- Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, wenn die über keine Gewerbeanmeldung verfügen)
- wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft
Höhe der Soforthilfe: Bis zu 30.000 Euro (für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern)
Rückzahlung: Die Thüringer Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
Beantragung: Die Antragsstellung ist ab dem 23.03.2020 (ca. 16 Uhr) bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) möglich.
- Hier bekommst Du weitere Informationen: > Weiter >
- Hier kannst Du den Antrag herunterladen: > Hier Klicken zum Download <
- Hier findest Du weitere Infos dazu: > Hier Klicken zum Download <
- Hier findest Du die De-minimis-Erklärung: > Hier Klicken zum Download <
Bund
Die Bundesregierung hat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise heute beschlossen, den KfW-Unternehmerkredit zu erweitern. Der KfW-Unternehmerkredit ermöglicht mittelständischen und großen Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberuflern, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im Inland. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union können besonders günstige Konditionen erhalten. Was dabei unter günstigen Konditionen zu verstehen ist, wurde nicht definiert.
Das KfW-Sonderprogramm 2020 steht ab dem 23.03.2020 auch Unternehmen zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Die Voraussetzungen dafür sind im einzelnen:
- Das Unternehmen wies geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aus,
- die Hausbank beziehungsweise Konsortialbank hatte keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen des Antragstellers von mehr als 30 Tagen,
- es bestanden keine Stundungsvereinbarungen oder Covenantbrüche.
Den durchleitenden Finanzierungspartnern (Banken und Sparkassen) wird auf Wunsch eine Haftungsfreistellung von 80 % beziehungsweise für kleine und mittlere Unternehmen von 90 % gewährt. Bei Vorhaben mit Haftungsfreistellung gelten ergänzende Bedingungen, die am Ende des Merkblatts unter der Teilüberschrift „Haftungsfreistellung“ präzisiert werden.
Hier kannst Du das am 23.03.2020 veröffentlichte Merkblatt der KfW mit weiteren Infos herunterladen: > Hier Klicken zum Download <