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Was tun, wenn Du befürchtest, dass Dir der Kunde auf der Baustelle oder bei der Montage auf die Pelle rücken könnte – und Du deshalb wegen Corona-Ansteckungsgefahr nicht richtig arbeiten kannst? Oder Deine Mitarbeiter deshalb nicht richtig arbeiten können? Oder Euch andere Handwerker zu nahe kommen? Und was tun, wenn das bereits geschehen ist? Hier haben wir zwei Lösungen:
Bedenkenanmeldung
Wir empfehlen: Gebe – bevor Du die Baustelle betrittst – eine Bedenkenanmeldung ab. Und zwar mit folgenden Hinweisen an den/die Kunden:
- Unsere Mitarbeiter sind angehalten, zu Ihnen und anderen Personen ausreichend Abstand zu halten, mindestens 2 Meter. Das gleiche erwarten wir auch von Ihnen.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass sich in den Bereichen, in denen wir arbeiten, keine Personen aufhalten, auch keine anderen Handwerker.
- Stellen Sie sicher, dass unsere Mitarbeiter Zugang zu einem WC-Raum haben, der mit Seife und möglichst auch mit Desinfektionsmittel sowie Einweg-Papierhandtücher ausgestattet ist.
Damit Ihr das schnell umsetzen könnt, hier ein Formular zur Bedenkenanmeldung in Sachen Corona, das Ihr nur noch ausfüllen und unterschreiben müsst zum Herunterladen: > Hier Klicken zum Download <
Behinderungsanzeige
Du bist gem. § 6 Nr. 1 VOB/B verpflichtet, dem Auftraggeber anzuzeigen, wenn Du Dich wegen Corona in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert glaubst. Und zwar mit folgenden Hinweisen an den/die Kunden:
- Wir zeigen hiermit an, dass durch folgende, von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung der uns obliegenden Bauleistung behindert wird ☐ oder
behindert werden könnte ☐ :
Anlass zu dieser Behinderungsanzeige ist die Ansteckungsgefahr mit Corona Sars-CoV-2.
Damit Ihr das schnell umsetzen könnt, hier ein Formular für eine Behinderungsanzeige in Sachen Corona, das Ihr nur noch ausfüllen und unterschreiben müsst zum Herunterladen: > Hier Klicken zum Download <