Studie: Ludwig-Fröhler-Institut analysiert Folgen der Corona-Pandemie für das Handwerk

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie und des damit verbundenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lockdowns sowie andere Bekämpfungsmaßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch kaum absehbar, stellt eine jetzt veröffentlichte Studie des Münchner Ludwig-Fröhler-Instituts fest. In ihrem Papier mit dem Titel “Die Auswirkungen der Corona Krise auf das Handwerk – Eine gewerbespezifische Bewertung der Bedrohungslage und gegensteuernden Maßnahmen” analysieren die Forscher sowohl die Auswirkungen auf die einzelnen Gewerke als auch relevante innerbetriebliche Maßnahmen. Wir fassen hier die wichtigsten Punkte zusammen.

> Die komplette Studie kannst Du hier auf dieser Seite herunterladen. Den Link finden Du am Ende dieser Seite. 

Sicher sei, so die Forscher, dass es zu enormen wirtschaftlichen Verwerfungen kommen wird, von denen kaum ein Unternehmen des Handwerks verschont bleiben wird. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie die deutsche Wirtschaft als Ganzes und auch das Handwerk vor nie dagewesene Herausforderungen stellen werde. Die Krise verlange eine maximale Kraftanstrengung sowie unbedingte Zusammenarbeit von Politik, Handwerksorganisation und Betrieben.

Das Münchner Ludwig-Fröhler-Institut (lfi-muenchen.de) in München ist zusammen mit dem ifh in Göttingen, dem itb in Karlsruhe und dem HPI in Hannover eines von vier universitätsnahen Forschungsinstituten der Handwerksorganisation unter dem Dach des Deutschen Handwerksinstituts (DHI).

Der Handwerksorganisationen komme in diesen Zeiten die wichtige Aufgabe zu, als Brücke zwischen Betrieben und Politik zu agieren und die Anforderungen, Ängste und Nöte der Unternehmen zügig und mit Nachdruck an die politischen Entscheidungsträger heranzutragen. Des Weiteren sollte sie betroffenen Betriebe als erste Anlauf- und Informationsstelle dienen und diese dabei unterstützen, die staatlichen Hilfen zu beantragen.

Die Politik könne in der jetzigen Situation helfen, indem sie alles dafür tut, dass gesunde Unternehmen den jetzigen Shutdown im Hinblick auf ihre Liquidität und ihren Mitarbeiterbestand ohne Insolvenz überbrücken können und nach dem Shutdown schnell wieder arbeitsfähig werden. Dazu sind auch länderübergreifende Wertschöpfungsprozesse zu beachten, so dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der freie Warenverkehr trotz der derzeitigen innereuropäischen Grenzschließungen in jedem Fall sicherzustellen ist. Die Dauer der Krise und deren wirtschaftlichen Folgen werden letztlich auch davon abhängen, ob eine tiefgreifende Pleitewelle mittelständischer und Handwerksunternehmen vermieden werden kann.

 

Für Betriebe entwickelt die Studie folgende relevante Punkte:

  • >>> Eine umfassende und flexible betriebliche Notfall- und Krisenplanung ist für alle Unternehmen unerlässlich. Im Falle eines spontanen krankheits- oder quarantänebedingten Ausfalls von Fach- und Führungskräften sollten Vertreter klar benannt, Berechtigungen vergeben und Arbeitsanweisungen dokumentiert sein.
  • >>> Die Handwerkskammer zu Leipzig empfiehlt beispielsweise die Anlage eines „Notfallordners“, der alle wesentlichen Dokumente, Regelungen, Erklärungen, Verträge und sonstigen Unterlagen enthält, die notwendig sind, um im Falle des Ausfalls wichtiger Entscheidungsträger handlungsfähig zu bleiben.
  • >>> Eine weitere sinnvolle Maßnahme kann das Einteilen der Belegschaft in verschiedene Schichten sein, die jeweils im ein- oder zweiwöchigen Wechsel ihren Dienst verrichten. So kann gesichert werden, dass im Falle einer Infektion eines Mitarbeiters und der damit verbundenen weitreichenden Quarantänemaßnahmen für die gesamte Belegschaft dennoch der jeweils nicht betroffene Teil weiterarbeiten und so der Betrieb zumindest in eingeschränkter Form aufrechterhalten werden kann.

 

Für die unterschiedlichen Gewerke kommt die Studie zu folgenden Einschätzungen:

>> Konsumnahe Gewerke (wie z.B. Friseure, Kosmetiker, Schuster, Goldschmiede oder Fotografen)

Bei den konsumnahen Gewerken handelt es sich um die mit Abstand am stärksten betroffene Gewerbegruppe. Die Maßnahmen zur Einschränkung des gesellschaftlichen Lebens führen hier entweder zur direkten Schließung ganzer Betriebe, wie beispielsweise im Bereich der Kosmetikbranche oder zumindest mittelbar zu einer drastischen Reduzierung der Kundenzahl aufgrund freiwilliger Einschränkungen der privaten Zielgruppe. Berichte von betroffenen Inhabern reichen hier von der Halbierung des Umsatzes bis hin zu einem de facto Komplettausfall jeglichen Umsatzes. Erschwerend komme hinzu, dass im Bereich der konsumnahen Gewerke besonders viele Kleinstbetriebe mit keinen oder lediglich einer Handvoll Mitarbeitern bestehen. Vorherige Studien hätten gezeigt, dass diese. Betriebe sich durch eine besonders geringe Krisenfestigkeit auszeichnen und dort in vielen Fällen kaum Rücklagen vorhanden sind. Häufig könne ein derartiger Umsatzausfall nur wenige Tage getragen werden.

Situation nach der Krise: In welchem Maße die derzeit zu verzeichnenden Umsatzeinbußen nachgeholt werden können, wird sehr stark von der Dauer des Lockdowns abhängen. Ein ausgefallener Friseurbesuch würde beispielsweise zwei Wochen später vermutlich noch nachgeholt werden, zwei Monaten später hingegen nicht. Zu bedenken ist allerdings ebenfalls, dass selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Lockerung der Maßnahmen nach wenigen Wochen eine nachträgliche Realisation des entgangenen Umsatzes an den Kapazitätsgrenzen der Betriebe scheitern würde. Es ist also davon auszugehen, dass ein Großteil des entgangenen Umsatzes in diesem Sektor nicht nachträglich realisiert werden kann.

Demnach werden im Bereich der konsumnahen Gewerke enorme staatliche Hilfen unabdingbar sein. Neben diesen direkten finanziellen Hilfen können hier auch kreative Maßnahmen angedacht werden, um die Umsatzeinbrüche so gut wie möglich abzufedern. Die Handwerkskammer Ostmecklenburg- Vorpommern hat beispielsweise vorgeschlagen, die Zeit des Lockdowns für den Großputz öffentlicher Gebäude zu nutzen, um auf diesem Wege tausende Mitarbeiter von Reinigungsfirmen zu beschäftigen, denen so die Kurzarbeit erspart bleibe.

>> Industrienahe Handwerke für den gewerblichen Bedarf (wie z.B. Metall-, Holz-, Maschinenbauer und Feinwerkmechaniker)

Ebenfalls schwer von der aktuellen Krise betroffen sind die industrienahen Zuliefererbetriebe des Handwerks. Wenn große Teile der Industrie ihre Bänder teils vollständig stilllegen, bricht die Nachfrage in diesen Betrieben zum Teil über Nacht vollständig ein. Teilweise ist hier aber auch mit angebotsbedingten Beeinträchtigungen zu rechnen. Denn einzelne Betriebe müssen unter Umständen schließen, wenn Mitarbeiter sich infiziert haben oder zu Risikogruppen gehören. Eine Kompensation von solchen Ereignissen durch die kurzfristige Einstellung anderer Mitarbeiter scheitert häufig daran, dass der Arbeitsmarkt kaum Fachkräfte bereitstellt.

Situation nach der Krise: Auch hier wird ein Nachholen der Umsatzausfälle vermutlich vielfach an der Kapazitätsgrenze der Betriebe scheitern. Wichtig ist hier, dass derzeit die Maßnahmen zur Kosten- und Kapazitätssenkung in den betroffenen Betrieben möglichst flexibel gestaltet werden, um sie nach dem Ende der Krise möglichst schnell wieder hochfahren zu können. Vorteilhaft ist hier beispielsweise, zunächst von allen Möglichkeiten der Kurzarbeit Gebrauch zu machen, bevor Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen entlassen werden.Auch im Bereich der industrienahen Zulieferergewerke werden daher umfangreiche – in Großen teilen auch nicht rückzahlbare – staatliche Unterstützungsleistungen unabdingbar sein. Hier muss die Politik darauf achten, dass mit ihren Hilfsmaßnahmen nicht nur die großen Konzerne gestützt werden, sondern explizit auch auf die Bedürfnisse der daran gebundenen kleineren Zuliefererbetriebe eingegangen wird.

 

>> Bau- und Ausbaugewerbe 

Das Bau- und Ausbaugewerbe ist nach derzeitigem Stand noch am wenigsten von der Krise und den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens betroffen. Inwieweit dies so bleibt, hängt allerdings davon ab, ob ein einigermaßen normales Weiterarbeiten auch mit zunehmender Intensität der Maßnahmen des verordneten Lockdowns möglich bleibt. Die Auftragsbücher der Betriebe sind in der Regel außerordentlich gut gefüllt, sodass ein Abarbeiten der bereits eingegangenen Aufträge auch einen möglichen Rückgang der neuen Auftragseingänge über einen längeren Zeitraum ohne größere Umsatzeinbußen abfangen kann.Sollte allerdings eine größere Anzahl privater Kunden ihre bereits geplanten Aufträge verschieben oder gar vollständig stornieren, ist vor allem im Bereich des Ausbaugewerbes zwischenzeitlich ebenfalls mit einem erheblichen Umsatzeinbruch zu rechnen. Die Verlegung eines größeren Teils der Bauaufträge würde zu einem Auftragsrückstau führen, der in der Zeit nach der akuten Krisensituation nur über den kurzfristigen Aufbau zusätzlicher Kapazitäten ausgeglichen werden könnte. Angesichts des vor der Krise stark gesättigten Arbeitsmarktes (Fachkräftemangel) und des restriktiven deutschen Arbeitsrechts dürfte sich ein solcher kurzfristiger Kapazitätsausbau allerdings als sehr schwierig gestalten. Es ist daher davon auszugehen, dass auch im Bereich des Bau- und Ausbaugewerbes für den Fall eines Auftragsrückstaus erhebliche Umsatzeinbrüche hinzunehmen sein werden, die sich nach Entspannung der Situation nur zum Teil wieder werden ausgleichen lassen.

Situation nach der Krise: Allerdings lässt sich die Nachfrage in keinem anderen Wirtschaftssektor so gut direkt durch staatliche Maßnahmen und Investitionen beeinflussen, wie in der Baubranche. Vorausgesetzt, ein Weiterarbeiten ist auch trotz überwiegenden gesellschaftlichen Lockdowns weiter möglich, könnten eventuelle private Nachfrageausfälle direkt durch staatliche Aufträge ausgeglichen werden. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang beispielweise der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 8.3.2020, der eine Erhöhung der Investitionen des Bundes in zahlreiche Bereiche der Infrastruktur von 2021 bis 2024 um jeweils 3,1 Milliarden Euro vorsieht. Derartige Maßnahmen geben den Betrieben zumindest einen Teil der durch die Krise verloren gegangenen Planungssicherheit zurück.

Unter der Annahme, dass sich die Situation innerhalb eines Jahres einigermaßen stabilisiert und ein Großteil der möglicherweise wegfallenden Aufträge nur verschoben, nicht aber gänzlich verworfen wurde, ist allerdings nach Ablauf dieser Zeit wieder mit vollen Auftragsbüchern bei den Betrieben zu rechnen. Besonders wichtig ist es daher, dass staatliche Investitionen jetzt sehr kurzfristig und ohne große bürokratische Hürden getätigt werden. Die Kapazitätslücke im Bau- und Ausbaugewerbe wird relativ zügig auftreten und durch den prognostizierten Auftragsrückstau mit einer Verbesserung der Situation auch ebenso zügig wieder verschwinden. Jegliche staatliche Förderung sollte sich demnach daran orientieren, kurzfristig und flexibel zu greifen. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob nicht zusätzlich auch die bereits beschlossene stückweise Aufstockung der Mittel für das Gemeindefinanzierungsgesetz auf 2 Mrd. Euro vorgezogen werden könnte.

Ein deutlich größeres Risiko als auf der Nachfrageseite ist im Bereich des Bau- und Ausbaugewerbes allerdings auf der Angebotsseite zu sehen. In vielen Betrieben herrscht eine große Verunsicherung darüber, wie lange der Nachschub an Materialien und Betriebsstoffen von Seiten der Baustoffhändler und sonstigen Großhändler noch gewährleistet ist. Seriöse Prognosen darüber, wie lange die betreffenden Lieferketten aufrechterhalten werden können, lassen sich angesichts der äußerst dynamischen Entwicklung derzeit kaum abgeben. Die Versorgung wird maßgeblich von der Funktionalität des grenzüberschreitenden Warenverkehrs sowie der Arbeitsfähigkeit von Logistik- und Umschlagszentren abhängen. Sollte es in nächster Zeit zu noch weitgehenderen Einschränkungen des Warenverkehrs und einer damit verbundenen Priorisierung von lebensnotwendigen Nahrungs- und Gesundheitsgütern kommen, könnte die Versorgung mit weniger systemrelevanten Gütern in der Tat gefährdet sein. Aber auch unabhängig von der globalen Entwicklung kann es durch Corona Ausbrüche und Quarantänemaßnahmen in Logistikzentren oder Großhandelsbetrieben zu lokalen Engpässen bei der Lieferung von notwendigen Betriebsmitteln kommen. Hier könnte einigen Betriebe ihr in der Vergangenheit häufig als ineffizient kritisierter großzügiger Umgang mit der Lagerung von Vorräten zugutekommen. Im Durchschnitt sind die Lager vieler Handwerksbetriebe der Erfahrung vieler Betriebsberater nach eher zu gut bestückt und es wird selten von vollständig optimierten Produktionslösungen wie dem Just-in-Time Verfahren Gebrauch gemacht.Ein weiteres Problem kann sich durch die weitgehenden Grenzschließungen für die Betriebe auf Seiten des Angebots an Arbeitskräften ergeben. Auf vielen Baustellen sind zu wesentlichen Teilen Mitarbeiter aus Osteuropa beschäftigt, die derzeit in ihren Heimatländern festsitzen. Hinzu kommen Ausfälle einheimischer Mitarbeiter, die aufgrund der geschlossenen Schulen und Kindergärten ihre Kinder zu Hause betreuen oder sich selbst in Quarantäne begeben müssen.

 

>> Lebensmittel- und Gesundheitsgewerbe

Vollkommen anders wirkt sich die aktuelle Situation hingegen auf die Betriebe des Lebensmittel- und Gesundheitsgewerbes aus. Hier sind keine Nachfrageausfälle zu erwarten. Im Gegenteil führen die psychologischen Folgen der Pandemie zu einer kurzfristig sprunghaft ansteigenden Nachfrage. Eine nachhaltige Steigerung der Nachfrage ist allerdings nicht zu erwarten. Sobald sich in der Bevölkerung ein breites Vertrauen auf eine gesicherte Lebensmittelversorgung einstellt, wird sich auch die Nachfrage in diesem Bereich wieder normalisieren. Daher gilt es für die Betriebe bei einer derzeit eventuell notwendigen Aufstockung der Kapazitäten Flexibilität zu wahren und weder auf langfristige Steigerungen des Umsatzes ausgerichtete Investitionen zu tätigen, noch neue Mitarbeiter langfristig an den Betrieb zu binden. Für den Fall einer Normalisierung der Nachfrage sollten die Kapazitäten und Kosten zügig wieder auf das Niveau vor dem Anstieg heruntergefahren werden können.

Eine Ausnahme bilden hier allerdings Metzgereien oder Konditoreien, die einen wesentlichen Teil ihres Umsatzes über das Angebot von Cateringdienstleistungen von Feiern und Veranstaltungen bestreiten. In diesem Bereich sind die Umsatzeinbrüche besonders gravierend und die verhindernden Maßnahmen vermutlich auch besonders langanhaltend. Erneut kommt hier erschwerend hinzu, dass es sich bei einer Vielzahl der betroffenen Betriebe um (sehr) kleine Familienbetriebe handelt. Die Krise gefährdet hier nicht nur deren berufliche Existenz fundamental, sondern auch die Lebensgrundlage ganzer Familien. Es ist also von großer Bedeutung, die auf diese Art und Weise bedrohten Betriebe aus dem Lebensmittelgewerbe bei der Verteilung staatlicher Hilfen nicht zu vergessen.

Ähnlich wie den Betrieben des Bau- und Ausbaugewerbes, bereitet auch den Unternehmen aus dem Lebensmittel- und Gesundheitsgewerbe die Entwicklung des Angebots an notwendigen Betriebsmitteln wesentlich mehr Kopfzerbrechen, als die der Nachfrage durch die Konsumenten. Einige Bäckereien melden aufgrund der gestiegenen privaten Nachfrage beispielweise bereits Lieferengpässe bei Mehl und anderen Backzutaten. Hinzu komme auch hier das Risiko von vermehrten Ausfällen der Mitarbeiter aufgrund von Kinderbetreuung oder Quarantänemaßnahmen. Auch hier sind kreative und solidarische Lösungen gefragt. So haben sich beispielsweise im Raum Göttingen mehrere Bäckereien darauf verständigt, in der Krise zusammenzuarbeiten und sich in Notsituationen gegenseitig auszuhelfen. Für den Fall, dass es aufgrund von Mitarbeiterausfällen oder anderen Widrigkeiten zu Produktionsengpässen einzelner Betriebsstätten kommt, werden die noch leistungsfähigen Betriebe für diese so gut es geht mitproduzieren und so deren Überlebensfähigkeit sicherstellen.

 

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